Die Vermarkungsrevision
Die Vermarkungsrevision nach vereinfachtem Verfahren
‘Verfahrensgrundsätze für EE/EN’ beinhaltet das Aufsuchen und visuelle Überprüfung sämtlicher Grenzpunkte im
Landwirtschaftsbereich. Die als gut befundenen Grenzpunkte werden neu aufgenommen. Fehlende und schiefe oder
defekte Grenzpunkte werden weder neu gesetzt noch aufgerichtet. Es werden nur die Grenzpunkte um bewohnte
Gebäude oder Betriebsgebäude aufgerichtet oder neu gesetzt. Die nicht aufgenommenen Grenzpunkte werden mit
Hilfe von den aufgenommenen Grenzpunkten ab den noch gültigen Grundbuchplänen digitalisiert.
Unzweckmässige Grenzverläufe und benachbarte Parzellen von derselben
Eigentümerschaft können mit Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundeigentümer bereinigt, vereinfacht,
sowie zusammengelegt werden.
Falls Ihre Grundstücke betroffen sind, werden Sie von der RSW AG zu
gegebener Zeit kontaktiert. Und falls Sie eine Bereinigung ihrer Grenze wünschen, nehmen Sie mit uns Kontakt
auf.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, fehlende Grenzpunkte (GP) auf Ihren
Wunsch und zu Ihren Lasten zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktionen werden erst ab der Verifikationsstufe B4,
ca. ab Sommer 2024 vorgenommen. In der folgenden Zusammenstellung können Sie den Preis für einen
rekonstruierten Grenzpunkt entnehmen:
Vermarkungsart |
Wald |
Landwirtschaftsgebiet |
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (Stein) |
300.00 Fr. |
185.00 Fr. |
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (Bolzen) |
260.00 Fr. |
145.00 Fr. |
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (nur markiert) |
200.00 Fr. |
75.00 Fr. |