Radelfingen Los 7

Allgemeine Informationen

Die RSW AG führt im Auftrag der Einwohnergemeinde Radelfingen und unter der Aufsicht des Amts für Geoinformation im Landwirschaftsgebiet um Landerswil, Oltigen und entlang der Aare bis Thalmatt, sowie in den Waldgebieten der Gemeinde Radelfingen eine Ersterhebung mit einer vorangehender Vermarkungsrevision nach vereinfachtem Verfahren durch. Mit dieser Ersterhebung werden, die alten Grundbuchpläne abgelöst und auf den neusten Stand der Technik gebracht. Das Vermessungswerk erlangt dadurch den neuen Qualitätsstandard AV93, welcher von Gesetz gemäss Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV, Art.51) gefordert wird.

Das Arbeitsprogramm ist wie folgt:

September 2021 bis ca. Frühling 2023

Verfahren mit vereinfachter Vermarkungsrevision und Ersterhebung

• Ausführung kleiner Grenzbereinigungen oder Grundstückvereinigungen in Absprache mit Eigentümer
• Aufsuchen und Einmessen der Grenzpunkte
• allfällige Aufnahme von Gebäude und weiterer Situation
• Auswertung und Verarbeitung der Aufnahmen mit der Vermessungssoftware


Anfangs 2024

Öffentliche Auflage Ergebnisse der Ersterhebung

Nach Verifikation in 2 Schritten (B3, B4) erteilt das Amt für Geoinformation die Bewilligung zur Auflage der verifizierten Bestandteile der Ersterhebung.
Nach Erledigung allfälliger Einsprachen werden die neuen Daten im Grundbuch eingetragen.


Die Vermarkungsrevision

Die Vermarkungsrevision nach vereinfachtem Verfahren ‘Verfahrensgrundsätze für EE/EN’ beinhaltet das Aufsuchen und visuelle Überprüfung sämtlicher Grenzpunkte im Landwirtschaftsbereich. Die als gut befundenen Grenzpunkte werden neu aufgenommen. Fehlende und schiefe oder defekte Grenzpunkte werden weder neu gesetzt noch aufgerichtet. Es werden nur einige Grenzpunkte um ein bewohntes Gebäude oder einem Betriebsgebäude aufgerichtet oder neu gesetzt. Die nicht aufgenommenen Grenzpunkte werden mit Hilfe von den aufgenommenen Grenzpunkten, ab den noch gültigen Grundbuchplänen digitalisiert.


Unzweckmässige Grenzverläufe und benachbarte Parzellen von derselben Eigentümerschaft können mit Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundeigentümer bereinigt/vereinfacht, sowie zusammengelegt werden.


Falls ihre Grundstücke betroffen sind, werden Sie von der RSW AG zu gegebener Zeit kontaktiert. Und falls Sie eine Bereinigung ihrer Grenze wünschen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, fehlende Grenzpunkte (GP) auf Ihren Wunsch und zu Ihren Lasten zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktionen werden erst ab der Verifikationsstufe B4, ca. ab Dezember 2023 vorgenommen. In der folgenden Zusammenstellung können Sie den Preis für einen rekonstruierten Grenzpunkt entnehmen:

Vermarkungsart Wald Landwirtschaftsgebiet
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (Stein) 300.00 Fr. 185.00 Fr.
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (Bolzen) 260.00 Fr. 145.00 Fr.
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (nur markiert) 200.00 Fr. 75.00 Fr.

Kontakt mit der RSW AG

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Vermessungsarbeiten vorgängig anzumelden. Die Grundstücke müssen in der Regel mehrmals betreten werden, da nicht sämtliche Arbeiten in einem Durchgang erledigt werden können. Die Mitarbeiter des Vermessungsbüros sind bestrebt, die Kulturen zu schonen. Falls Sie anwesend sind, werden sich unsere Mitarbeiter bei Ihnen anmelden, sich vorstellen und die Arbeiten kurz erläutern.


Bei Fragen zum Projekt gibt Ihnen die Projektleiterin Sarah Schenk und pat. Ingenieur-Geometer Lukas Läderach gerne Auskunft.

sarah.schenk@rswag.ch und lukas.laederach@rswag.ch
oder via Telefon 032 387 79 39


Sarah Schenk Lukas Läderach