Lyss Los 15

Information zur Ersterhebung Lyss, Los 15

Im Landwirtschaftsgebiet Dreihubel und Leuere, sowie in den Waldgebieten Dreihubel und Rikartsholz (siehe Abbildung Perimeter Los 15) stammt die Grundbuchvermessung aus den Jahren um 1900. Dies entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften und Normen. Die RSW AG führt im Auftrag der Gemeinde Lyss und unter der Aufsicht des Amts für Geoinformation in dem oben benannten Gebiet eine Ersterhebung mit einer vorangehender Vermarkungsrevision nach vereinfachtem Verfahren durch. Mit dieser Ersterhebung werden die alten Grundbuchpläne abgelöst und auf den neusten Stand der Technik gebracht. Das Vermessungswerk erlangt dadurch den neuen Qualitätsstandard AV93, welcher von Gesetz gemäss Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV, Art.51) gefordert wird.

Ablauf der Ersterhebung


Feld- & Büroarbeiten
  • Ausführung kleiner Grenzbereinigungen oder Grundstückvereinigungen in Absprache mit Eigentümer/innen
  • Aufsuchen und Einmessen der vorhandenen Grenzpunkte im Landwirtschaftsgebiet und einige im Wald
  • allfällige Aufnahme von Gebäude und weiterer Situation
  • Auswertung und Verarbeitung der Aufnahmen, Erstellung Plan für das Grundbuch, Nachführen der Register
ab November 2024 bis ca. Herbst 2025
Öffentliche Auflage / Einsprachen Nach Verifikation durch das Amt für Geoinformation erteilen sie die Bewilligung zur Auflage der Bestandteile der Ersterhebung. Nach Erledigung allfälliger Einsprachen werden die neuen Daten im Grundbuch definitiv eingetragen. Mitte 2026

Die Vermarkungsrevision wird nach dem sogenannten vereinfachten Verfahren (nach Verfahrensgrundsätze für EE/EN) durchgeführt und beinhaltet das Aufsuchen und die visuelle Überprüfung der Grenzpunkte entlang den Strassen im Landwirtschaftsbereich. Die als gut befundenen Grenzpunkte werden neu aufgenommen. Fehlende, schiefe oder defekte Grenzpunkte werden weder neu gesetzt noch aufgerichtet. Es werden nur einige Grenzpunkte um bewohnte Gebäude oder Betriebsgebäude instand gestellt. Die Koordinaten der nicht vorhandenen Grenzpunkte werden mit Hilfe vom bestehenden Grundbuchplan und den aufgenommenen Grenzpunkten eingepasst und digitalisiert. Zur Ausführung der Arbeiten betreten wir die betroffenen Grundstücke. Gemäss Bundesgesetz über Geoinformation Art. 20 und 21 ist der Zutritt zu privaten Grundstücken zu gewähren und bei Bedarf das Anbringen von technischen Hilfsmitteln auf Grundstücken und an Gebäuden gestattet.



Die Vermessungsarbeiten erfolgen in den Wintermonaten. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Vermessungsarbeiten vorgängig anzumelden. Die Grundstücke müssen in der Regel mehrmals betreten werden, da die Arbeiten nicht in einem Durchgang erledigt werden können. Die Mitarbeitenden des Vermessungsbüros sind bestrebt die Kulturen zu schonen.

Grenzbereinigung

Mit der Ersterhebung können unzweckmässige Grenzverläufe angepasst, wie auch benachbarte Parzellen von derselben Eigentümerschaft vereinigt werden. Einige Beispiele von möglichen Grenzbereinigungen sind:


Feld- & Büroarbeiten

a) Grenzbegradigung (flächengleicher Abtausch)






c) Grenzvereinigungen
alt:



b) Vereinfachung der Grenzziehung


neu:


Wünschen Sie eine Bereinigung ihrer Grenze, nehmen Sie bis Mitte Dezember 2024 mit uns Kontakt auf.
032 387 79 30 | sarah.schenk@rswag.ch oder lukas.laederach@rswag.ch

Rekonstruktion von Grenzpunkten auf ihren Wunsch

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, fehlende Grenzpunkte (GP) auf Ihren Wunsch zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktionen können erst nach der Auflage, ca. ab Mitte 2026, vorgenommen werden.

In der folgenden Zusammenstellung können Sie den Preis (exkl. MwSt) für einen rekonstruierten Grenzpunkt entnehmen. Im Wald können wir keine Pauschale anbieten.


Vermarkungsart Landwirtschaftsgebiet Wald
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (Stein) 185.00 Fr. nach Aufwand + Material
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (Bolzen) 145.00 Fr. nach Aufwand + Material
Rekonstruierter GP inkl. Vermarkung (nur markiert) 75.00 Fr. nach Aufwand + Material

Sie können die Rekonstruktion bei uns voranmelden und wird nehmen nach der öffentlichen Auflage mit Ihnen nochmals Kontakt auf.

Kontakt mit der RSW AG


Bei Fragen steht Ihnen die Projektleiterin Sarah Schenk und pat. Ingenieur-Geometer Lukas Läderach gerne zur Verfügung.

032 387 79 30 / sarah.schenk@rswag.ch oder lukas.laederach@rswag.ch


Sarah Schenk Lukas Läderach