Lengnau Los 15

Information zur Ersterhebung Lengnau, Los 5

In den nördlichen Waldgebieten der Gemeinde Lengnau (siehe Abbildung Perimeter Los 5) stammt die Grundbuchvermessung aus den Jahren um 1900. Dies entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften und Normen. Die RSW AG führt im Auftrag der Gemeinde Lengnau und unter der Aufsicht des Amts für Geoinformation (AGI) diesem Gebiet eine Ersterhebung mit einer vorangehender Vermarkungsrevision nach vereinfachtem Verfahren durch. Damit werden die alten Grundbuchpläne abgelöst und die Amtliche Vermessung auf den neusten Stand der Technik gebracht. Das Vermessungswerk erlangt dadurch den erforderlichen Qualitätsstandard AV93, gemäss Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV, Art.51).

Ablauf der Ersterhebung


Feld- & Büroarbeiten
  • Sofern erforderlich Ausführung kleiner Grenzbereinigungen in Absprache mit Grundeigentümer:innen
  • Aufsuchen und Einmessen der vorhandenen Grenzpunkte im Bearbeitungsperimeter
  • allfällige Aufnahme von Gebäude und übriger Situation
  • Auswertung und Verarbeitung der Aufnahmen, Erstellung Plan für das Grundbuch, Nachführen der Register
ab Dezember 2024 bis ca. Frühling 2025
Öffentliche Auflage / Einsprachenerledigung
  • Verifikation der ausgeführten Arbeiten durch Amt für Geoinformation (AGI)
  • Öffentliche Auflage der Bestandteile der Ersterhebung durch Gemeinde
  • Nach Erledigung allfälliger Einsprachen, Genehmigung des Vermessungswerks & Aufnahme neuen Daten im Grundbuch
Mitte 2026

Die Vermarkungsrevision wird nach dem sogenannten vereinfachten Verfahren (nach Verfahrensgrundsätze für Ersterhebungen) durchgeführt und beinhaltet das Aufsuchen und die visuelle Überprüfung der vorhandenen Grenzpunkte entlang den Strassen. Die als gut befundenen Grenzpunkte werden neu aufgenommen. Fehlende, schiefe oder defekte Grenzpunkte werden weder neu gesetzt noch aufgerichtet. Die Koordinaten der nicht vorhandenen Grenzpunkte werden mit Hilfe vom bestehenden Grundbuchplan und den aufgenommenen Grenzpunkten eingepasst und digitalisiert.


Zur Ausführung der Arbeiten betreten wir die betroffenen Grundstücke. Gemäss dem Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG, Art. 20 und 21) ist der Zutritt zu privaten Grundstücken zu gewähren und bei Bedarf das Anbringen von technischen Hilfsmitteln auf Grundstücken und an Gebäuden zu gestatten.



Die Vermessungsarbeiten erfolgen in den Wintermonaten. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Vermessungsarbeiten vorgängig anzumelden. Die Grundstücke müssen in der Regel mehrmals betreten werden, da die Arbeiten nicht in einem Durchgang erledigt werden können.

Grenzbereinigung

Mit der Ersterhebung können unzweckmässige Grenzverläufe angepasst, wie auch benachbarte Parzellen von derselben Eigentümerschaft vereinigt werden. Einige Beispiele von möglichen Grenzbereinigungen sind:


Feld- & Büroarbeiten

a) Grenzbegradigung (flächengleicher Abtausch)






c) Grenzvereinigungen
alt:



b) Vereinfachung der Grenzziehung


neu:


Wünschen Sie eine Bereinigung von Grundstückgrenzen, nehmen Sie bis Mitte Januar 2025 mit uns Kontakt auf.
032 387 79 30 | katja.mueller@rswag.ch oder matthias.widmer@rswag.ch

Rekonstruktion von Grenzpunkten auf ihren Wunsch

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, fehlende Grenzpunkte (GP) auf Ihren Wunsch zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktionen können erst nach der Auflage, ca. ab Mitte 2026, vorgenommen werden. Die Arbeiten werden im Stundenaufwand (Zeitmitteltarif + Material) zu Lasten der Grundeigentümerschaft abgerechnet.


Sie können die Rekonstruktion bei uns voranmelden und wird nehmen nach der öffentlichen Auflage mit Ihnen nochmals Kontakt auf.

Kontakt mit der RSW AG

Bei Fragen steht Ihnen die Projektleiterin Katja Müller oder der zuständige Geometer Matthias Widmer gerne zur Verfügung.

032 387 79 30 / katja.mueller@rswag.ch oder matthias.widmer@rswag.ch


Katja Müller Matthias Widmer