Ablauf der Ersterhebung
Feld- & Büroarbeiten
- Sofern erforderlich Ausführung kleiner Grenzbereinigungen in Absprache mit
Grundeigentümer:innen
- Aufsuchen und Einmessen der vorhandenen Grenzpunkte im Bearbeitungsperimeter
- allfällige Aufnahme von Gebäude und übriger Situation
- Auswertung und Verarbeitung der Aufnahmen, Erstellung Plan für das Grundbuch, Nachführen der
Register
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ab Dezember 2024 bis ca. Frühling 2025
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Öffentliche Auflage / Einsprachenerledigung
- Verifikation der ausgeführten Arbeiten durch Amt für Geoinformation (AGI)
- Öffentliche Auflage der Bestandteile der Ersterhebung durch Gemeinde
- Nach Erledigung allfälliger Einsprachen, Genehmigung des Vermessungswerks & Aufnahme neuen
Daten im Grundbuch
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Mitte 2026 |
Die Vermarkungsrevision wird nach dem sogenannten vereinfachten Verfahren (nach
Verfahrensgrundsätze für Ersterhebungen) durchgeführt und beinhaltet das Aufsuchen und die visuelle
Überprüfung der vorhandenen Grenzpunkte entlang den Strassen. Die als gut befundenen Grenzpunkte werden
neu aufgenommen. Fehlende, schiefe oder defekte Grenzpunkte werden weder neu gesetzt noch aufgerichtet.
Die Koordinaten der nicht vorhandenen Grenzpunkte werden mit Hilfe vom bestehenden Grundbuchplan und den
aufgenommenen Grenzpunkten eingepasst und digitalisiert.
Zur Ausführung der Arbeiten betreten wir die betroffenen Grundstücke. Gemäss dem Bundesgesetz
über Geoinformation (GeoIG, Art. 20 und 21) ist der Zutritt zu privaten Grundstücken zu gewähren und bei
Bedarf das Anbringen von technischen Hilfsmitteln auf Grundstücken und an Gebäuden zu gestatten.
Die Vermessungsarbeiten erfolgen in den Wintermonaten. Aus organisatorischen Gründen ist es
nicht möglich, die Vermessungsarbeiten vorgängig anzumelden. Die Grundstücke müssen in der Regel mehrmals
betreten werden, da die Arbeiten nicht in einem Durchgang erledigt werden können.